Allgemeine Geschäftsbedingungen der summarum GmbH


1. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Vertragsschlüsse, Dienstleistungen und Lieferungen der summarum GmbH (nachfolgend „summarum“ oder „wir“) – sei es über unsere Homepage, die App oder auf sonstige Weise - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die summarum mit seinen Vertragspartnern über die von summarum angebotenen Leistungen, Dienstleistungen und Lieferungen schließt.

Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn summarum ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Exklusiv für Unternehmer/Nachweis der Unternehmereigenschaft
Das gesamte Angebot der summarum, d.h. sämtliche angebotenen und verfügbaren Leistungen, Dienstleistungen und Produkte, richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Kunde als Unternehmer, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, handelt. Wir behalten uns vor, von Ihnen einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft zu verlangen, z.B. durch Angabe der UST-ID-Nr., Vorlage von Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen oder Gewerbesteuererklärungen oder durch sonstige geeignete Nachweise. Für den Fall, dass Angebote bzw. Bestellungen durch einen Verbraucher erfolgen und es aufgrund dessen zu einem Vertragsschluss kommen sollte, behält sich summarum hiermit ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor.

3. Bestellung und Vertragsschluss/Technische Schritte zum Vertragsschluss/Verbindliche Bestellung/für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache
Alle Angebote der summarum sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Darstellung der Leistungen und Produkte der summarum auf der Website der summarum bzw. im Online-Shop stellen jeweils kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss von Verträgen dar, sondern eine freibleibende unverbindliche Darstellung der Leistungen und Produkte bzw. von Leistungs- und Produktpaketen.

summarum behält sich vor, bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Produkt- bzw. Dienstleistungspakete nur bestimmten von der Anzahl der Mitarbeiter, dem Umsatz und ähnlichen Kriterien abhängigen Kategorien von Kunden anzubieten,

summarum behält sich ferner das Recht vor, den Vertragsschluss davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit summarum zur Verarbeitung von personenenbezogenen Daten seiner selbst und Dritter im Rahmen und zur Erfüllung der Vertragsbeziehung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 EU- Datenschutzgrundverordnung abschließt.

Für den Vertragsschluss steht nur Deutsch als Sprache zur Verfügung.

4. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die dafür zu zahlenden Entgelte und die weiteren und sonstigen Rechte und Pflichten der summarum und des Kunden ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Bestätigungs-E-Mail der summarum, einer etwaigen Leistungs- bzw. Produktbeschreibung, etwaigen Preislisten und gegebenenfalls für einzelne Produkte oder Dienstleistungspakete geltenden besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen der summarum vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Zusagen und Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mindestens in Textform vereinbart oder von summarum bestätigt ist.

Änderungen von auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Verträgen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Das gilt auch für die Änderung oder Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

5. Zugänglichmachung und Speicherung der Vertragsinhalte
Die Vertragsbestimmungen mit den Angaben zu den bestellten bzw. gebuchten Produkten und Dienstleistungen und den Preisen und damit dem Vertragsgegenstand einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen, dem Kunden, per E-Mail zugesendet. Ihre Vertragsdaten und Vertragsbestimmungen werden zudem bei uns im System gespeichert und hinterlegt und sind dort für uns und unsere autorisierten Mitarbeiter zugänglich.

6. Registrierung, Kundenkonto/Online-Zugang zu Produkten
Auf Wunsch wird für den Kunden/Auftraggeber ein Online-Kundenkonto angelegt. Über das Kundenkonto hat der Kunde Zugang zum Portal und die angebotenen Kommunikationstools.

Als Kunde sind Sie verpflichtet, Ihre Zugangsdaten und Ihr Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Der Kunde hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen sind wir berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Online-Kundenkonto bzw. zu den Online-Produkten zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

Wir bieten unseren registrierten Kunden die Möglichkeit an, mit uns über die Kommunikationstools Freshchat® und Freshdesk® zu kommunizieren, Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformationen.

7. Verfügbarkeit der Leistungen
Unsere internetgestützten Angebote, Dienstleistung und Produkte können derzeit mit den Browsern Google Chrome (ab Version 84), Firefox (ab Version 82), Edge (ab Version 85) und Safari (ab Version 5.1) genutzt werden. Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit unserer rein online angebotenen Dienste von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind reguläre Wartungsarbeiten, die in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) stattfinden und wöchentlich nicht mehr als vier Stunden betragen, sowie Unterbrechungen der Verfügbarkeit, die ihre Ursache außerhalb unseres Einflussbereichs haben, wie insbesondere höhere Gewalt oder Verschulden Dritter bzw. des Kunden selbst.

In dringenden Fällen haben wir darüber hinaus das Recht, anfallende Wartungsarbeiten auch außerhalb des Wartungszeitfensters zu erledigen. Solche Arbeiten werden dem Kunden/Nutzer, sofern die Möglichkeit besteht, im Vorfeld per E-Mail oder ein anderes Kommunikationswerkszeug, das den zwischen dem Kunden und bereits verwendet wird, angekündigt.

8. Produkte und Leistungen/Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns (freibleibend) angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind über unsere Website abrufbar. Es gelten die dort jeweils angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Als Zahlungsmethoden bieten wir derzeit die Bezahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift an. Rechnungen sind nach Fälligkeit – d.h., soweit nicht abweichend angegeben oder vereinbart, mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Wir werden Sie vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren, in der Regel fünf Tage vorher. Die Belastung Ihrer Kreditkarte oder Bankkontos erfolgt mit Rechnungsstellung und Fälligkeit. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt; sie können dem Kunden direkt in seinem Kunden-Konto, über das Portal, per Brief oder E-Mail zugesandt werden. Maßgebend für den Eingang von Zahlungen ist der Eingang (Gutschrift Bankkonto) bei summarum.  Die Zahlung per Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz von derzeit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Werden ausnahmsweise Wechsel oder Schecks entgegengenommen, trägt der Auftraggeber die Kosten der Diskontierung und der Einziehung. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

Für Rücklastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 10,00 € netto pro Rücklastschrift. Für Mahnungen erheben wir eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € netto pro Mahnung. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass summarum ein Schaden gar nicht oder wesentlich niedriger als diese Pauschalen entstanden ist.

summarum ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir (summarum) berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die (älteste) Hauptschuld anzurechnen.

Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche der summarum ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche, mit denen er aufrechnen möchte, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von summarum ausdrücklich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ebenfalls nur unter diesen Voraussetzungen und ferner nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Wird für uns nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Bezahlung offener Forderungen unsererseits durch den Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, die demselben rechtlichen Verhältnis, insbesondere demselben Rahmenvertrag unterfallen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen. Zur Erbringung der Gegenleistung oder Stellung einer Sicherheit Zug um Zug gegen Erbringung unserer Leistung können wir eine angemessene Frist bestimmen, nach deren erfolglosem Ablauf wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind.

9. Preisanpassungen
summarum ist berechtigt, die vereinbarten Preise der Entwicklung der Gesamtkosten, die für die Berechnung der vereinbarten Preise maßgeblich sind, anzupassen. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Personal und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Kosten von Vorlieferanten, Kosten für die Dienste anderer Dienstleister, auf die summarum zur Leistungserbringung zurückgreift. Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen. Sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die nicht von summarum veranlasst wurden.

Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung mindernd zu berücksichtigen. summarum hat bei Ausübung seines billigen Ermessens sicherzustellen, dass Kostensenkungen nicht nach ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten auch unter Berücksichtigung etwaiger Kostenentlastungen erhöht haben.

Eine Preissenkung hat zu erfolgen, wenn sich die Gesamtkosten verringert haben. summarum wird dem Kunden jede Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens bekannt geben. Kündigt der Kunde aufgrund einer Preisanpassung gehen ihm Preisrabatte nicht verloren. Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist summarum berechtigt, die Preise bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer entsprechend anzupassen.

10. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer und die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung sowie die Kündigungsfristen richten sich nach den jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Es kann insbesondere vorgesehen werden, dass längere feste Vertragsdauern mit niedrigeren Preisen kombiniert werden. Derartiges muss ausdrücklich vereinbart werden. Dies kann auch in der Weise geschehen, dass zwar die ordentliche Kündigung eines für eine längere feste Vertragsdauer abgeschlossenen Vertrages durch den Kunden möglich ist, der Kunde aber dann im Falle einer solchen ordentlichen Kündigung den Preisrabatt/die Preisvergünstigung verliert, der/die in Ansehung der längeren festen Vertragsdauer eingeräumt wurde. Kündigt der Kunde aufgrund einer Preisanpassung (Ziff. 9) gehen ihm Preisrabatte nicht verloren.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir (summarum) sind insbesondere berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn

  • der Kunde mit der Bezahlung eines Betrags für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung für den Zeitraum von zwei Monaten entspricht
  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet ist oder wird
  • das Kundenkonto übertragen oder die Zugangsdaten zum Kundenkonto oder anderen durch Benutzernamen und/oder Passwort gesicherten Bereichen ohne vorherige Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht wurden
  • der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag im Übrigen verletzt hat und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Vertragsverletzung nicht einstellt oder Maßnahmen nachweist, die geeignet sind die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen, oder
  • der Kunde den für die vertragsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen Auftragsverarbeitungsvertrag künidgt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail oder Brief). summarum behält sich vor, anderweitige Möglichkeiten zum Ausspruch einer Kündigung in zur Verfügung gestellten Kommunikations-Tools zur Verfügung zu stellen.

11. Beendigung und Folgen der Beendigung
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu werden wir

  • die im Rahmen des Vertrages bei uns gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellte Datenbanken auf eigene Kosten spätestens vier Wochen nach der Beendigung des Vertrages nach Wahl entweder im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträger an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten übergeben
  • die Daten nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme unverzüglich löschen und sämtliche angefertigten Kopien vernichten.
  • oder nach Wahl des Kunden ohne Löschung von Daten den Zugriff für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten auf eine Leseberechtigung (read only) beschränken.

Weitergehende Unterstützungsleistungen für die Migration der Daten können wir aufgrund gesonderter Beauftragung erbringen. Solche weitergehenden Unterstützungsleistungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste vergütet. Etwaige Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Herauf- und Herabstufung
summarum bietet unter anderem bestimmte Leistungspakete an, bei welchen die Höhe des Preises (Monatspreis oder Jahrespreis) - bei im Übrigen der Art nach gleichbleibenden Leistungsinhalten und Leistungsgegenständen - danach gestaffelt ist, wie hoch der Jahresumsatz des Kunden und wie hoch die Anzahl der vom Kunden monatlich bei summarum zur Bearbeitung eingereichten Belege ist. Das heißt, es sind jeweils Unter- und Obergrenzen für den Umsatz und für die Anzahl der eingereichten Belege vorgesehen und vereinbart, innerhalb derer der Monats- oder Jahrespreis gilt. Darunter wird die „Größe“ der Leistungspakete verstanden, die entsprechend Größenbezeichnungen („S“ oder „SMALL“, „M“ oder „MEDIUM“, „L“ oder LARGE“ etc.) erhalten können.

Der Kunde bucht auf Basis der von ihm zu den relevanten Größen gemachten Angaben ein Leistungspaket einer bestimmten Größe. Unterschreitet der Umsatz des Kunden und/oder die Anzahl der eingereichten Belege für eine Dauer von mehr als einem Monat die für das gebuchte bzw. aktuelle Leistungspaket maßgeblichen Unterschwellen, so ist summarum berechtigt, den Kunden durch einseitige Mitteilung an den Kunden mit Wirkung zum Endes des laufenden Kalendermonats in das vorhandene kleinere Leistungspaket herabzustufen, innerhalb dessen Unter- und Obergrenzen für Umsatz und/oder Anzahl der eingereichten Belege sich der Kunde nach Umsatz und/oder Anzahl der angereichten Belege bewegt, mit der Folge, dass hiernach die für das Leistungspaket, in das der Kunde herabgestuft wurde, geltenden niedrigeren Preise gelten.

Überschreitet der Umsatz des Kunden und/oder die Anzahl der eingereichten Belege für eine Dauer von mehr als einem Monat die für das Leistungspaket maßgeblichen Höchstschwellen, so ist summarum berechtigt, den Kunden durch einseitige Mitteilung an den Kunden mit Wirkung zum Endes des laufenden Kalendermonats in das vorhandene größere Leistungspaket hoch zu stufen, innerhalb dessen Unter- und Obergrenzen für Umsatz und/oder Anzahl der eingereichten Belege sich der Kunde nach Umsatz und/oder Anzahl der angereichten Belege bewegt, mit der Folge, dass hiernach die für das Leistungspaket, in das der Kunde hochgestuft wurde, geltenden höheren Preise gelten. Die Mitteilung von summarum über die Hoch- oder Herabstufung bedarf mindestens der Textform.

13. Differenziertes Angebot von Leistungen/Leistungspaketen
Wir behalten uns zudem vor, bestimmte Leistungen/Leistungspakete, die sich nach Art und Umfang der dort zusammengefassten Leistungen und Produkte unterscheiden, nur bestimmten Arten von Kunden, differenziert nach objektiven Kriterien der Größe des von dem Kunden betriebenen Unternehmens anzubieten. So richten sich die Angebote der Freelancer – Pakete nur an Freelancer, und damit Selbständige/Unternehmer, die max. 3 Mitarbeiter (einschließlich freier Mitarbeiter) beschäftigen bzw. beauftragen. Soweit in Ihrem Unternehmen/Agentur eine darüberhinausgehende Anzahl von Mitarbeitern (einschließlich freier Mitarbeiter) beschäftigt ist oder beauftragt wird, gelten Sie als Agentur und können Freelancer-Pakete nicht buchen. Ihnen stehen dann selbstverständlich die Angebote für Agenturen zur Verfügung.

Soweit sich während eines laufenden Vertrages Änderungen der maßgeblichen Kriterien, namentlich der Mitarbeiterzahl ergeben, besteht für uns, soweit der Vertrag nicht ohnehin für beide Vertragsparteien ordentlich kündbar ist, ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. Auf Basis einer Mindestlaufzeit gewährte Rabatte bleiben von einer solchen Sonderkündigung unberührt.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkungsleistungen sind vom Kunden vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere die Bereitstellung von Informationen und Unterlagen gemäß der jeweils gültigen „Onboarding-Liste“, die dem Kunden zugänglich gemacht wird.

15. Geheimnisschutz/Datenschutz/Datensicherheit
Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertragsschluss mit dem Kunden davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit uns zur Verarbeitung von personenenbezogenen Daten seiner selbst und Dritter im Rahmen und zur Erfüllung der Vertragsbeziehung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 EU- Datenschutzgrundverordnung abschließt.  

Wir dürfen Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter, in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter von uns aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.

Wir verpflichten uns, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.

Außerhalb des jeweiligen Vertragszwecks dürfen wir die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen.

Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, werden wir dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen. Wir setzen ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

Wir sichern sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten und SaaS-Lösungen auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht erfolgversprechend beseitigt werden kann, sind wir berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Wir werden den Kunden per E-Mail an die uns genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

16. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit  von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.

Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.

Diese vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich

  • die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
  • bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
  • bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
  • bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.

Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden. Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort. Hinsichtlich der Daten, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.

17. Haftung
Die Haftung der summarum auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertragsverletzung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte oder falsche Lieferung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt wie folgt beschränkt:

summarum haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, sondern nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Beachtung die Parteien daher in besonderem Maße vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten)

Soweit summarum dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt die summarum als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von mangelhaften Leistungen sind, sind nur ersatzfähig, sofern solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der summarum für Vermögensschäden im Einzelfall auf einen Betrag von 250.000,00 Euro beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und-Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der SUMMMARUM.

Die vorstehenden Einschränkungen der Haftung gemäß diesem Abschnitt „Haftung“ gelten insgesamt nicht für die der Haftung der summarum wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

18. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns hiermit das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir den Kunden vor einer Änderung dieser AGB mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse.

Sollte der Kunde mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

19. Gerichtsstand/anwendbares Recht/Übertragung von Rechten/Salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Wuppertal. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen summarum und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG). Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich.

Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages bzw. dieser AGB als Bestandteil eines Vertrages unwirksam oder un­durchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführ­bar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unbe­rührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkun­gen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand 12.05.2021